Bedingt durch das NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 sind Niederösterreichs Gemeinden seit 1. Jänner 2013 dazu verpflichtet, eine fachlich geeignete Person als Energiebeauftragten zu bestellen.
Der Energiebeauftragte hat gemäß NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 - NÖ EEG 2012 folgende Aufgaben zu erfüllen:
Führung einer Energiebuchhaltung (für gemeindeeigene Gebäude und Anlagen)
Überwachung (Energiecontrolling) der Verbrauchsdaten
Wahrnehmung von Effizienzmängeln und deren Behebung
Information und Beratung der Gemeindeführung
Nachfolgend finden Sie die Jahresberichte unseres Energiebeauftragten als PDF-Download: